Abroll-Container flach

Alle Daten und Fakten für Sie im Überblick

Die wichtigsten Daten im Überblick

Abroll-Container flach sind bei uns für Ihren Einsatz in verschiedenen Größen für Volumen von 11 cbm bis 18 cbm erhältlich.

Einsatzzweck

Flache Abroll-Container können verwendet werden, um:

  • Metallschrotte,
  • Stahlschrotte,
  • trockene Späne,
  • Bauabbruch,
  • Baustellenabfälle,
  • Altholz,
  • Sperrmüll,
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte
  • und viele weiteren Materialien

zu sammeln.

Transport

Die Gestellung und der Abtransport von Abroll-Containern erfolgt in der Regel mit unseren Abrollkippern.

Unser Service für Sie:

Sie werden im Vorfeld beraten, ob der "Abroll-Container flach" für Ihren Einsatzzweck geeignet ist oder ob ein anderer Sammelbehälter Ihre Anforderungen besser abdeckt.


Ihr ALFA Recycling Service-Team

Dominik Bühner hilft Ihnen gerne weiter: Jetzt unter der 089 / 863006-38 anrufen!





Wissenswertes

Abroll-Container flach können Sie gerne über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!

Wenn flache Abroll-Container auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden, ist keine Genehmigung notwendig.

Falls Abroll-Container jedoch auf öffentlichen Wegen platziert werden sollen, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Wichtig beim Aufstellen und Abholen von flachen Abroll-Containern ist, dass das Transportfahrzeug ungehindert an den Behälter fahren kann und dieser frei zugänglich ist.

Die Leerung der flachen Abroll-Container wird nach Ihren Vorgaben abgewickelt.

Sie können den Behälter entweder regelmäßig leeren lassen, bei Bedarf eine Leerung veranlassen oder, falls Sie die Abroll-Container nicht mehr benötigen, diesen auch abtransportieren lassen.

Der Behälter darf nur soweit befüllt werden, dass kein Material heraus ragt.

Bei der Befüllung von flachen Abroll-Containern ist darauf zu achten, dass nur dafür vorgesehene Materialien darin entsorgt werden.

Diese sind z.B. Metallschrotte, Stahlschrotte, Späne, Bauabbruch, Baustellenabfälle, Altholz, Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper dürfen nicht in Abroll-Containern entsorgt werden.